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MiKaDiv Reporting - Neue Anforderungen für die Beantragung deutscher Steuerbescheinigung ab 2025
Zürich, Mai 2024
Das neue Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine (MiKaDiv), welches am 01.01.2025 eingeführt wird, zieht grundlegende Veränderungen für die Erstellung deutscher Steuerbescheinigungen beim Bundeszentralamt für Steuern nach sich. Dies hat Auswirkungen für alle deutschen Finanzinstitute sowie Banken weltweit, die mit deutschen Aktien handeln bzw. solche verwahren.
Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern (AbzStEntModG), welches darauf abzielt, durch elektronische Meldepflichten und verschärfte Haftungsregelungen mehr Transparenz zu schaffen und Missbräuchen bei der Steuererstattung entgegenzuwirken.
Um eine deutsche Steuerbescheinigung bzw. eine UUID (welche für die Rückforderung deutscher Steuern für Steuerausländer benötigt wird) zu erhalten bzw. ausstellen zu dürfen, muss ein umfangreiches Set an Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geliefert werden. Im Rahmen des MiKaDiv-Verfahrens melden dies deutsche Banken entweder direkt oder ausländische Banken entlang der Verwahrkette ihrer gehaltenen deutschen Aktien an das BZSt.
Das aktualisierte Meldeverfahren per 01.01.2025 enthält eine Vielzahl von Informationen. Dies sind u.a. Daten des wirtschaftlich Berechtigten, Details zu Dividenden und den einbehaltenen Steuern, Anschaffungsdaten und Veräusserungen der dividendenberechtigten Stücke innerhalb eines bestimmten Zeitraums und den Status offener Wertpapierleihpositionen zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung.
Für die Finanzinstitute bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse und Systeme anpassen müssen, um den Anforderungen von MiKaDiv gerecht zu werden. Sie müssen in der Lage sein, zusätzliche Daten zu sammeln, zu verarbeiten und diese dann an den nächsten Finanzintermediär bzw. die Steuerbehörden im vorgegebenen Format zu übermitteln. Zudem müssen die Banken sicherstellen, dass sie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen und mögliche Haftungsrisiken minimieren.
Bis zum Stichtag müssen deutsche Zahlstellen, Intermediäre und ausländische Banken Lösungen finden, wie der Datenaustausch zukünftig geregelt wird. Besonders ausländische Banken müssen im Vorfeld klären, wie sie dieses Verfahren abbilden wollen, und daraufhin auf ihre Verwahrstellen zugehen. Deutsche Finanzinstitute, die Erträge ausschütten, müssen sich wiederum direkt mit dem Meldeverfahren auseinandersetzen, um zu wissen, welche Informationen an das BZSt gemeldet werden müssen.
Obwohl MiKaDiv zweifellos neue Herausforderungen mit sich bringt, bietet es für Finanzinstitute auch die Möglichkeit, ihre Prozesse zu optimieren und ihre Systeme zu modernisieren.
Bleiben Sie auf unserer Unternehmensseite auf dem Laufenden, um weitere Informationen darüber zu erhalten, wie Finanzinstitute die neuen Gesetze und Herausforderungen meistern können.
Ihr Ansprechpartner:
Eva-Maria Than
Senior Sales & Business Developer