TaxTrail : MiKaDiv Reporting – Regelkonformes Meldewesen entlang der Verwahrkette für deutsche Steuerbescheinigungen

Das neue Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine (MiKaDiv), welches am 01.01.2026 eingeführt wird, zieht grundlegende Veränderungen für die Erstellung deutscher Steuerbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern nach sich. Dies hat Auswirkungen auf alle deutschen Finanzinstitute sowie Banken weltweit, die mit deutschen Aktien handeln bzw. solche verwahren.   

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern (AbzStEntModG), welches darauf abzielt, durch elektronische Meldepflichten und ein äusserst umfangreiches Reporting sowie verschärfte Haftungsregelungen mehr Transparenz zu schaffen und Missbräuchen bei der Steuererstattung entgegenzuwirken. 

Deutsche Steuerbescheinigungen oder spezifische UUIDs dürfen ausschließlich von deutschen Depotbanken ausgestellt werden und müssen in der Regel über die Verwahrkette bei der letzten depotführenden Stelle angefordert werden. Um diese zu erhalten, ist es erforderlich, ein umfangreiches Set an Daten über die verschiedenen Verwahrstellen hinweg an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

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Eva-Maria Than

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Vereinfachter Prozess entlang der gesamten Verwahrkette

TaxTrail erfüllt die Anforderungen des deutschen Meldeverfahrens für Steuerbescheinigungen (MiKaDiv) zwischen den Verwahrstellen oder direkt an die deutsche Bundessteuerbehörde (BZSt).  Es vereinfacht den komplexen Prozess des Datenmanagements entlang der gesamten Verwahrkette. TaxTrail ermöglicht es Finanzdienstleistern, sämtlichen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und stets die korrekten Daten im passenden Format bereitzustellen, einschliesslich Dividendeninformationen, Steuerdaten und Transaktionshistorien – unabhängig davon, ob es sich um ein deutsches Finanzinstitut oder eine ausländische Depotstelle bzw. Bank handelt.

TaxTrail berechnet die relevanten Daten und reicht sie beim nächsten Finanzintermediär oder bei der deutschen Bundessteuerbehörde im erforderlichen Datenformat des Sub-Custodians oder des Regulators ein. Jede zusätzliche verpflichtende Meldung an die deutsche Bundessteuerbehörde wird ebenfalls von TaxTrail abgedeckt.

Was die Gesetzesanpassung für Finanzdienstleister bedeutet

Die Kernfunktionen der Software-Lösung

Icon Compliance transparent

Qualitätskontrolle

TaxTrail überprüft die vorhandenen Daten und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen vollständig und in der korrekten Form vorliegen.

Zur Prüfung der Daten bietet TaxTrail ein umfangreiches und einstellbares Regelwerk zur Verfügung. Zu jederzeit ist es dem Anwender(n) möglich die Prüfungen einzusehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Transformierung

Die angelieferten (Roh-)Daten werden gemäss den Anforderungen des nächsten Finanzintermediärs verlangte Form transformiert und wenn nötig angereichert. Die Software unterstützt dabei eine Vielzahl von möglichen Formaten. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, etwaige Vier-Augen-Prinzipen für die Sachprüfung einzustellen. 

Icon Delivery

Lieferung

Die geprüften und ins korrekte Format umgewandelten Datensätze werden via TaxTrail direkt an die nächste Stelle in der Verwahrkette geliefert. Hierbei werden auch die notwendigen Anbindungen des nächsten Finanzintermediärs unterstützt, um einen nahtlosen Transfer der Daten zu gewährleisten. 

Diese Vorteile bietet TaxTrail

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