Wie sieht der Prozess der Gruppenanfrage aus?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der USA gibt der US-Steuerbehörde IRS seit 2019 das Recht, Amtshilfe in Form von Gruppenanfragen zu stellen. Kundeninformationen können vom IRS rückwirkend bis 2014 einverlangt werden.
Erhält die ESTV eine Gruppenanfrage leitet sie diese an die betroffenen Schweizer Finanzinstitute weiter. Diese haben dann 10 Tage Zeit, betroffene Personen zu identifizieren (sogenannte non-consenting US accounts oder non-participating FIs) und die vorgeschriebenen Informationen in einer vorgegebenen Form an die ESTV zu übermitteln. Für Compliance-Officer und ihre Teams bleibt wenig Zeit, diesen Prozess manuell auszuführen, ohne das Fehler entstehen. Dieser Prozess ist prädestiniert, um digitalisiert zu werden. Wir zeigen gerne wie.