1042-S QI-Reporting in Avaloq

Zahlreiche Banken verlassen sich schon seit vielen Jahren auf unsere Expertise, welche Daten, in welcher Formatvorgabe im Rahmen des 1042-S Reportings an die US-Steuerbehörden (IRS) übermittelt werden müssen. Da sich die Vorgaben praktisch jedes Jahr ändern, profitieren diese Institute von unserem Monitoring und der laufenden Aktualisierung unserer Lösung. Wir verstehen alle steuerlichen Regelwerke, die den Austausch von Steuerdaten mit dem IRS steuern.

Ebenfalls sind wir mit den zwingend erforderlichen Kundenmonitoring- und Dokumentationsprozessen rund um das QI bestens vertraut. Bei der Implementation berücksichtigen wir das individuelle, bestehende QI-Setup einer Bank und können Empfehlungen abgeben, wie sich dieses optimieren lässt. Unsere 1042-S Reporting-Lösung für Avaloq-Banken ist ein Paradebeispiel unseres Ansatzes: Fachexpertise und IT-Umsetzung aus einem Guss.

Ihr Ansprechpartner:

Pascal Inauen
Head Business Development & Training

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Was muss das 1042-S QI-Reporting erfüllen?

Im Rahmen des 1042-S QI-Reportings melden QI-Banken, sogenannte Qualified Intermediaries, jährlich die US-Einkünfte an die IRS. Die Übermittlung der Daten muss zwingend elektronisch erfolgen, jeweils bis spätestens am 15. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres.

Wie lösen wir die Anforderung elegant?

Confinale hat in Avaloq eine Funktionalität entwickelt, die auf einfache Weise korrekt formatierte elektronische 1042-S Reports produziert. Dabei werden die relevanten QI-Codes (Recipient-, Exemption- und Income Code) der jeweiligen Steuerperiode berücksichtigt. Unterschiedliche Kategorien von Einkünften, Codes und weiteren Informationen werden nach ihrer fachlichen Richtigkeit plausibilisiert.

Unsere Lösung, welche jährlich aktualisiert wird, ist bei zahlreichen Avaloq-Banken erfolgreich im Einsatz.

Unser Angebot

Dürfen wir Sie zum 1042-S Reporting beraten oder Sie in anderen Steuer- oder Compliance-Themen unterstützen? Wir bieten auch Lösungen für CRS und FATCA, 871(m) oder DBA-Gruppenanfragen.